Navigation auf uzh.ch

Suche

Institute of Biomedical Ethics and History of Medicine (IBME)

New article on psychiatric advance directives in Ethik in der Medizin by Manuel Trachsel and Nikola Biller-Andorno

Title

"Mit zweierlei Maß: Die mangelnde Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bei untergebrachten Personen mit psychischen Störungen in der Schweiz"

Abstract:

Einwilligungsfähige volljährige Personen mit psychischen Störungen interessieren sich vermehrt für die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu verfassen. Während in der Schweiz (wie in Deutschland auch) Patientenverfügungen grundsätzlich als verbindlich gelten, müssen Patientenverfügungen bei einer unfreiwilligen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik im Behandlungsplan lediglich berücksichtigt werden. Das eigentliche Ziel einer Patientenverfügung – die antizipative Selbstbestimmung – wird damit in Frage gestellt. Aus ethischer Perspektive ist festzuhalten, dass Patienten mit psychischen Störungen die gleichen Rechte haben sollten wie Patienten mit somatischen Erkrankungen, so dass sich die Frage stellt, ob es gute Gründe für diese Ungleichbehandlung gibt. Im vorliegenden Beitrag werden vier mögliche Gründe genauer untersucht: (1) Patienten mit psychischen Störungen sind „anders“; (2) Schutz vor Selbstgefährdung; (3) häufig nicht gegebener Lebensende-Kontext; (4) reduzierte Verbindlichkeit als der generell adäquatere Standard. Die Autoren kommen zum Schluss, dass Personen mit psychischen Störungen vielfach durchaus in der Lage sind, eine gültige Patientenverfügung zu verfassen, und genau wie andere Menschen ein prinzipielles und verbindliches Recht auf Selbstbestimmung haben, auch wenn sie in akuten Krisensituationen besonders schutzbedürftig sind.

Link

admin