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In der Schweiz ist die Fortpflanzungsmedizin streng geregelt. Was in anderen Ländern gang und gäbe oder zumindest erlaubt ist, ist hier verboten. So dürfen hier Embryonen, die aus einer künstlichen Befruchtung stammen, nicht genetisch untersucht werden, bevor sie der Frau eingepflanzt werden. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist untersagt. Doch dies soll sich nun ändern, Verfassung und Fortpflanzungsmedizingesetz sollen angepasst werden. (Quelle: NZZ)
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