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Institute of Biomedical Ethics and History of Medicine (IBME) U-Kit

Urteilsfähigkeit

Die Beurteilung der Urteilsfähigkeit von Patienten im Zusammenhang mit medizinischen Entscheidungen stellt Fachpersonen, wie Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Ethikerinnen und Ethiker sowie Pflegefachpersonen immer wieder vor Herausforderungen. Dies gilt insbesondere bei Patienten mit grenzwertiger Urteilsfähigkeit («Grauzone-Fälle») und bei Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen.

Urteilsfähigkeit ist Voraussetzung für eine gültige Einwilligung in eine medizinische Intervention. Sie bestimmt, ob die Einwilligung vom Patienten (im Falle von Urteilsfähigkeit) oder seiner gesetzlichen Vertretung (im Falle von Urteilsunfähigkeit) eingeholt wird. Die Beurteilung der Urteilsfähigkeit wirkt sich somit unmittelbar auf das Selbstbestimmungsrecht des Patienten aus. Aufgrund dieser ethischen und rechtlichen Implikation ist eine angemessene und verantwortungsvolle Beurteilung der Urteilsfähigkeit wichtig.

Die Beurteilung der Urteilsfähigkeit ist ein komplexer Urteilsfindungsprozess insbesondere in «Grauzone-Fällen». Die beurteilende Fachperson verschafft sich ein detailliertes Bild des Patienten, seiner mentalen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen im Kontext der spezifischen Entscheidungssituation, bewertet und integriert die gewonnen Informationen im Zuge eines Abwägens der moralischen Prinzipien des «Respekts vor der Selbstbestimmung des Patienten» einerseits und der «Fürsorge» andererseits. Die Beurteilung der Urteilsfähigkeit umfasst somit eine beschreibende (deskriptive) und eine wertende (normative) Komponente.

Ausreichende Kenntnis des Konzepts der Urteilsfähigkeit und ein Verständnis des Beurteilungsprozesses sind für Fachpersonen, die sich mit fraglicher Urteilsfähigkeit und deren Beurteilung konfrontiert sehen, wichtig und erforderlich.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Dr. Helena Hermann

helena.hermann@uzh.ch